Sterbehilfe ist wohl mitunter eines der schwierigsten ethischen Themen.
Ich persönlich bin für Sterbehilfe, unter ganz bestimmten Voraussetzungen. Bei Wachkoma-Patienten beispielsweise darf man die Hoffnung nie völlig aufgeben, dass sie doch wieder aufwachen. Da ist die Medizin einfach noch nicht weit genug, da Voraussagen zu treffen.
Auch wenn der Arzt seinen Eid nicht verletzen darf, so sollte man doch wirklich über einen erweiterten Paragraphen dafür sorgen, dass der Arzt für einen würdevollen Tod sorgen darf. Ich erinnere mich an einen Fall in Frankreich. Dort gab es eine Frau, die einen sehr agressiven Tumor hatte, der ihr langsam das Gesicht wegfraß. Ihr wurde trotz des ausdrücklichen Wunsches, zu sterben, die Sterbehilfe verweigert. Sie wollte einfach nur in Würde sterben und nicht langsam aufgefressen werden. Man hat ihr lediglich Schmerzmittel angeboten - aber dauernd unter Morphium stehen wollte sie nicht. Sie wollte einfach für sich persönlich entscheiden, dass jetzt der richtige Zeitpunkt ist, aus dem Leben zu scheiden.
Gerade in solchen Fällen muss (!) es den Menschen möglich sein, über Leib und Leben zu entscheiden.
Wie schaut es denn bei bettlägerigen Menschen im Altenheim aus? Als ich dort mein Sozialpraktikum gemacht habe, war ich dauernd traurig. Sie bekommen rein gar nichts mehr mit, sind abgeschottet und "vegetieren" vor sich hin. Das ist kein Leben mehr. Muss man sie dann nicht erlösen dürfen? Aber woher weiß man, dass der Mensch erlöst werden will?
Solange ein Mensch aus sich heraus, völlig unbeeinflusst, hoffnungslos krank, sagen kann, dass er sterben möchte, darf man ihm diesen Wunsch nicht verweigern.