Zitat
Jopp, geht aufjedenfall, hab auch schonmal PES6 wieder abbestellt Augenzwinkern , musst halt beleg mitbringen Augenzwinkern
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Maddin83« (27. Mai 2007, 14:50)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Neo-Freeman« (27. Mai 2007, 15:09)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Neo-Freeman« (27. Mai 2007, 15:51)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »xGamer« (27. Mai 2007, 16:15)
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Crod« (27. Mai 2007, 18:43)
Zitat
Original von Crod
Müssen tuen sie rein gar nichts.
Du hast einen gültigen Kaufvertrag abgeschlossen von dem du nicht ohne weiteres (Mängel, Leistungsverweigerung etc.) zurücktreten kannst. Wenn sie dies tun, ist es reine Kulanz. Ist aber eigentlich normal, dass sie sich da nicht querstellen --> Image.
Anders sehe das bei einem Kaufvertrag nach Fernmeldegesetz (Kauf im Internet) aus, da ist gesetzlich festgehalten, dass die Ware 14 Tage lang zurück genommen werden muss.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »RazerViper« (27. Mai 2007, 19:08)
Zitat
Original von RazerViper
Zitat
Original von Crod
Müssen tuen sie rein gar nichts.
Du hast einen gültigen Kaufvertrag abgeschlossen von dem du nicht ohne weiteres (Mängel, Leistungsverweigerung etc.) zurücktreten kannst. Wenn sie dies tun, ist es reine Kulanz. Ist aber eigentlich normal, dass sie sich da nicht querstellen --> Image.
Anders sehe das bei einem Kaufvertrag nach Fernmeldegesetz (Kauf im Internet) aus, da ist gesetzlich festgehalten, dass die Ware 14 Tage lang zurück genommen werden muss.
Ganz falsch
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Crod« (28. Mai 2007, 12:06)
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