Du bist nicht angemeldet.

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: FRONT Foren Gaming Community. Falls dies dein erster Besuch auf dieser Seite ist, lies bitte die Hilfe durch. Dort wird dir die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus solltest du dich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutze das Registrierungsformular, um dich zu registrieren oder informiere dich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls du dich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert hast, kannst du dich hier anmelden.

xSYSTEMx

Fortgeschrittener

  • »xSYSTEMx« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 309

Wohnort: AGGRO WEST BERLIN

  • Private Nachricht senden

1

Freitag, 6. Juli 2007, 17:41

Garantie auf Spiele?

hallo leute

hat man garantie auf spiele ??
und wie lange ??

MFG system :biglaugh: :D

2

Freitag, 6. Juli 2007, 18:13

in der Regel 60-90 Tage... Steht aber auch ganz weit hinten in den Anleitungen... Auch was unter Gewährleistung verstanden wird...
[GC2]Kolotrixas[/GC2]

funkySTU

Erleuchteter

Beiträge: 3 656

Wohnort: Willi Wonkas Schokoladenfabrik

  • Private Nachricht senden

3

Freitag, 6. Juli 2007, 18:50

Solltest Du in Deutschland ein Spiel kaufen, was aufgrund eines Pressfehlers o.ä. nicht läuft, musst Du das innerhalb eines halben Jahres ab Kaufdatum anzeigen und Du bekommst ein neues.

Bei schwerwiegenden Bugs, die das Spielen verhinden, musst Du Dich mit Nachbesserungen in Form von Patches bis zu dreimal zufrieden geben. Sollte das Spiel auch nach der dritten Nachbesserung noch nicht laufen, darfst Du Dein Geld zurückverlangen.
Vorsicht, freilaufender Mathematikstudent! (schlimmer als Mathematiker, weil dümmer)

xSYSTEMx

Fortgeschrittener

  • »xSYSTEMx« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 309

Wohnort: AGGRO WEST BERLIN

  • Private Nachricht senden

4

Samstag, 7. Juli 2007, 01:19

und ich dachte man hat 1 - 2 jahre garantie auf ein spiel. in der anleitung steht das , ich weiss , aber auch verschieden , firmen abhängig.
dann haben ja z.b. uncut spiele die im ausland kauft , in deutschland auch keine garantie !!!! :rolleyes: 8o

funkySTU

Erleuchteter

Beiträge: 3 656

Wohnort: Willi Wonkas Schokoladenfabrik

  • Private Nachricht senden

5

Samstag, 7. Juli 2007, 14:04

Wozu brauchst Du denn 2 Jahre Garantie auf ein Spiel? Was soll dann da kaputtgehen nach über einem halben Jahr?
Vorsicht, freilaufender Mathematikstudent! (schlimmer als Mathematiker, weil dümmer)

6

Donnerstag, 12. Juli 2007, 14:53

Ihr müsst unterscheiden zwischen Garantie und Gewährleistung.

Garantie ist die freiwillige Haftung für eine bestimmte Beschaffenheit einer Sache (meist durch den Hersteller).

Davon unabhängig haftet der Verkäufer schon durch Gesetz zwei Jahre lang für Sachmängel, die bei Übergabe der Kaufsache bereits vorlagen.

Sudden

Fortgeschrittener

Beiträge: 387

Wohnort: Deutschland

  • Private Nachricht senden

7

Donnerstag, 12. Juli 2007, 18:33

@funkySTU:

So ein vollquatsch mit den 3 Patches :rolleyes: was, wenn es gar keine, nur einen oder zwei patches gibt ?!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Sudden« (12. Juli 2007, 18:33)


funkySTU

Erleuchteter

Beiträge: 3 656

Wohnort: Willi Wonkas Schokoladenfabrik

  • Private Nachricht senden

8

Donnerstag, 12. Juli 2007, 20:14

Zitat

Original von Sudden
So ein vollquatsch mit den 3 Patches :rolleyes: was, wenn es gar keine, nur einen oder zwei patches gibt ?!

Das ist ein Gesetz hier in Deutschland: Man darf nach der dritten erfolglosen Nachbesserung einer Sache sein Geld zurückverlangen. Gilt übrigens auch für Hardware. ;)
Vorsicht, freilaufender Mathematikstudent! (schlimmer als Mathematiker, weil dümmer)

9

Freitag, 13. Juli 2007, 14:39

@funkySTU:

Du irrst da ein wenig..

§ 440 BGB S.2

Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.


Der Nachbesserungsanspruch aus §§ 437 Nr.1, 439 I BGB richtet sich dabei gegen den Verkäufer und nicht gegen den Hersteller.
Und ein Bug ist meist schon kein Sachmangel nach § 434 BGB.

funkySTU

Erleuchteter

Beiträge: 3 656

Wohnort: Willi Wonkas Schokoladenfabrik

  • Private Nachricht senden

10

Freitag, 13. Juli 2007, 17:48

Zitat

Original von jezus81
@funkySTU:

Du irrst da ein wenig..

§ 440 BGB S.2

Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.


Der Nachbesserungsanspruch aus §§ 437 Nr.1, 439 I BGB richtet sich dabei gegen den Verkäufer und nicht gegen den Hersteller.
Und ein Bug ist meist schon kein Sachmangel nach § 434 BGB.

Gut, das war Halbwissen meinerseits. Sorry.
Vorsicht, freilaufender Mathematikstudent! (schlimmer als Mathematiker, weil dümmer)

11

Samstag, 14. Juli 2007, 13:51

Zitat

Original von funkySTU

Zitat

Original von Sudden
So ein vollquatsch mit den 3 Patches :rolleyes: was, wenn es gar keine, nur einen oder zwei patches gibt ?!

Das ist ein Gesetz hier in Deutschland: Man darf nach der dritten erfolglosen Nachbesserung einer Sache sein Geld zurückverlangen. Gilt übrigens auch für Hardware. ;)

Meine 360 war jetzt schon 2(oder 3?) mal beim support, dass heisst das ich jetzt das geld zurück verlangen könnte oder wie ?(


funkySTU

Erleuchteter

Beiträge: 3 656

Wohnort: Willi Wonkas Schokoladenfabrik

  • Private Nachricht senden

12

Samstag, 14. Juli 2007, 13:58

Zitat

Original von Fabian
Meine 360 war jetzt schon 2(oder 3?) mal beim support, dass heisst das ich jetzt das geld zurück verlangen könnte oder wie ?(

In bin mir nicht ganz sicher, aber nochmal:

Zitat

Original von jezus81
§ 440 BGB S.2

Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.

Der Nachbesserungsanspruch aus §§ 437 Nr.1, 439 I BGB richtet sich dabei gegen den Verkäufer und nicht gegen den Hersteller.

Wenn Deine Box also zum dritten Mal kaputt geht, würde ich sagen, darf man sein Geld wiederverlangen.

Aba ich will gar nicht mein Geld wieder, sondern lieber ne funzende Box (und Du doch auch). ;)
Vorsicht, freilaufender Mathematikstudent! (schlimmer als Mathematiker, weil dümmer)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »funkySTU« (14. Juli 2007, 14:02)


13

Samstag, 14. Juli 2007, 13:59

Zitat

Original von funkySTU

Zitat

Original von Fabian
Meine 360 war jetzt schon 2(oder 3?) mal beim support, dass heisst das ich jetzt das geld zurück verlangen könnte oder wie ?(

Afaik ja.

Geil, nur werde ich das nie nutzen(also für die 360)
Was heisst Afaik?


funkySTU

Erleuchteter

Beiträge: 3 656

Wohnort: Willi Wonkas Schokoladenfabrik

  • Private Nachricht senden

14

Samstag, 14. Juli 2007, 14:04

Zitat

Original von Fabian
Was heisst Afaik?

Da bearbeitet man seinen Post nochmal, und da ist der Fabian schon schneller gewesen... ;)

Afaik = As far as I know (soweit ich weiß).
Vorsicht, freilaufender Mathematikstudent! (schlimmer als Mathematiker, weil dümmer)

15

Samstag, 14. Juli 2007, 14:21

Zitat

Meine 360 war jetzt schon 2(oder 3?) mal beim support, dass heisst das ich jetzt das geld zurück verlangen könnte oder wie


Wenn man das ganze über den Microsoft Support regelt, hat man sich streng genommen für die Herstellergarantie entschieden und nicht die gesetzliche Gewährleistung in Anspruch genommen.

Der Verkäufer hat dann noch gar keinen Versuch der Nacherfüllung unternommen.


Um das zu vermeiden, immer direkt zu seinem Verkäufer gehen und von diesem eine neue Konsole oder Reperatur verlangen. Dass die das bei Reperatur zum Hersteller schicken müssen kann einem völlig egal sein.

§ 439 I BGB

Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

Aber:

Abs. III S. 1

Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.


Fazit:

Ich würde immer betonen, mich an meinen Vertragspartner halten zu wollen und von diesem eine neue Konsole verlangen..


Nach sechs Monaten ist es übrigens schwerer, seine Gewährleistungsrechte geltend zu machen, so dass es dann wohl besser ist, aus der Garantie vorzugehen.

§ 476 BGB

Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »jezus81« (14. Juli 2007, 14:26)


Thema bewerten