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1

Sonntag, 27. November 2005, 11:05

Indiziert, verboten, keine Freigabe

Was passiert wenn ich so ein Game hier in Deutschland besitze und es in meiner Gamercard auftaucht und es jeder sehen kann?
Knast?
Todesstrafe?
Gar nix?

2

Sonntag, 27. November 2005, 11:11

RE: Indiziert, verboten, keine Freigabe

Bei indizierten Titeln kann Dir nichts passieren, da Du ja volljährig bist. Wie es mit beschlagnahmten Titeln ausschaut vermag ich nicht zu sagen.
Gruß
Markus

Dieser Beitrag ist potentiell jugendgefährdend

3

Sonntag, 27. November 2005, 11:16

Da ham wir vielleicht den Salat, die Gamercard bestimmt was wir spielen und was nicht.
Muß aber dazu sagen, dass wir beschlagnahmte Games sowieso nicht spielen dürfen. Nicht das des jetzt jemand falsch versteht und denkt wir würden hier schlimme Sachen machen. :D

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Beaker« (27. November 2005, 11:17)


4

Sonntag, 27. November 2005, 11:20

indizierte spiele = kein problem

beschlagnahmte spiele = strafbar

keine freigabe = müsste uach kein problem sein.

aber beschlagnahmungen kommen bei uns ja nur selten vor..
S.N.A.F.U.

5

Sonntag, 27. November 2005, 11:22

Zitat

Original von khaos.keks
indizierte spiele = kein problem

beschlagnahmte spiele = strafbar

keine freigabe = müsste uach kein problem sein.

aber beschlagnahmungen kommen bei uns ja nur selten vor..

Was war eigentlich mit Wolfenstein für die XBox?
War es indiziert, verboten oder beschlagnahmt?

6

Sonntag, 27. November 2005, 11:24

verboten = beschlagnahmt

auf grund der nazi symbolik.. und eine dt version ham sie ja leider nicht für nötig befunden...
S.N.A.F.U.

7

Sonntag, 27. November 2005, 11:27

Na hoffentlich denken sie dann diesmal an eine deutsche Version.

Benny4375

Schüler

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8

Sonntag, 27. November 2005, 11:37

eine frage ich hole mir freitag pgr3 und pdz aber ich will auch per live zocken bin aber erst 17 und pdz ist ab 18 könnte es da probleme geben?
ROD R.I.P 26.09.2007


Vom Release bis heute (26.09.07) eine wunderschöne Zeit!!!

9

Sonntag, 27. November 2005, 11:44

Zitat

Original von Benny4375
eine frage ich hole mir freitag pgr3 und pdz aber ich will auch per live zocken bin aber erst 17 und pdz ist ab 18 könnte es da probleme geben?


wenn mutti die jugendsperre aktiviert, ja, ansonsten scheisst der geier drauf.
Sony KDS 55 1080p, Onkyo TX-SR705 7.1, PS3, XBOX360 = Spielehölle

Benny4375

Schüler

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10

Sonntag, 27. November 2005, 11:47

das wird keiner machen ich meine nur bei live da muss man doch garantiert sein geburtsdatum angeben oder?
ROD R.I.P 26.09.2007


Vom Release bis heute (26.09.07) eine wunderschöne Zeit!!!

11

Sonntag, 27. November 2005, 11:49

Und? Muss ja nicht das richtige sein. Wer will sowas nachprüfen?

Benny4375

Schüler

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12

Sonntag, 27. November 2005, 11:52

stimmt habe ja auch bei der anmeldung auf xbox.com mich ein jahr älter gemacht :D
ROD R.I.P 26.09.2007


Vom Release bis heute (26.09.07) eine wunderschöne Zeit!!!

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Sonntag, 27. November 2005, 11:53

Wer hat sich nicht schonmal älter gemacht als er ist (oder wie in meinem Fall Jahre jünger :)))

14

Sonntag, 27. November 2005, 12:15

Nur zur Info: man darf auch beschlagnahmte Spiele besitzen und diese spielen. Man darf sie sich nur nicht kaufen und auch nicht wieder verkaufen (ist z.B. bei Manhunt der Fall, wenn man es vor der Beschlagnahmung erworben hat).

Ist quasi genau anders herum, als z.B. bei Abhörgeräten für Polizeifunk - die darf man kaufen, aber nicht benutzen :biglaugh:.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Mondknallschlumpf« (27. November 2005, 12:16)


15

Sonntag, 27. November 2005, 13:39

offtopic : bei butterfly messern isses auch cool.. die darf man kaufen aber nciht mit sich rumtragen.. also sobald du den laden verlässt biste böse ^^ *lach*

joa, aber bei spielen mit nazi symb. hat man ga keine chance die vorher zu kaufen..
S.N.A.F.U.

16

Sonntag, 27. November 2005, 13:40

Stimmt, bei verfassungsfeindlichen Symbolen ist die Sache ein klein wenig anders.

ltl.vamp

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17

Sonntag, 27. November 2005, 13:44

Dann erklär das mal der Polizei, die hunderte von N..is demonstrieren lassen mit Symbolen und absolut nichts dagegen machen. Das ist echte Doppelmoral. Sogar tätowieren dürfen die das...

EDIT: Tschuldigung: Back to Topic
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »ltl.vamp« (27. November 2005, 13:44)


18

Sonntag, 27. November 2005, 14:00

Antwort: Es passiert erst mal gar nichts, weil der Staat andere Probleme hat, als Gamercards durchzuwühlen. ;) Desweiteren: Beschlagnahmte Spiele darf man auch weiterhin spielen (über 18 Jahren versteht sich). Man darf sie nur nicht mehr importieren, verkaufen, vertreiben etc.

@ ltl.vamp: Das ist ein anderes Problem und wie du schon sagst: BTT. :)

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19

Sonntag, 27. November 2005, 14:09

Zumindest weiss ich jetzt, was BTT heißt! Danke!

PS.: BTT :biglaugh:
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20

Sonntag, 27. November 2005, 14:36

gibts eigentlich ne stufe, wo sogar der besitz verboten ist? weil: ich war vor ein paar wochen bei ner videothek und wollt nachfragen, ob sie vielleicht mortal kombat shaolin monks UK haben. Die verkäuferin meinte, dass bei dem spiel sogar der besitz strafbar wäre, was mich doch ein wenig verwundert hat ?(

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Babashaq« (27. November 2005, 14:37)


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