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Soad Jonny

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41

Freitag, 4. Mai 2007, 18:05

nein ich denke nicht das es so ist denn ab dem frühlings update werden fake accounts gesperrt konntest du mit crack down das agenten pack von dem marktplatz runterladen mit deinem deutschen account also ich nicht und um die beta runterzuladen müssen wir auf einen ausländischen marktplatz den crackdown ist halt nicht in deutschland rausgekommen und wir können nicht auf einen ausländischen account denn die werden ja gesperrt :(

42

Freitag, 4. Mai 2007, 18:08

OMG, wenn das wirklich wahr ist... SRY

klingt leider logisch :(

Soad Jonny

Fortgeschrittener

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43

Freitag, 4. Mai 2007, 18:11

ich lasse mich natürlich genre überraschen und ich möchte keine panik auslösen aber das ist halt meine theorie

44

Freitag, 4. Mai 2007, 18:18

ICh lass mich wie imemr überraschen und mach mir keinen Kopp... ist mir zu nervig mich über sowas auch noch aufzuregen ;)

45

Freitag, 4. Mai 2007, 18:29

Wird die Beta nicht von Crackdown Muenü aus geladen?
Ich denke schon ;)
1899%

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46

Freitag, 4. Mai 2007, 18:32

Zitat

Original von SG_KaNe
Wird die Beta nicht von Crackdown Muenü aus geladen?
Ich denke schon ;)


Jo, ist die Frage, ob man vom Menu aus nicht zu einem Marktplatz "springt"...da aber andererseits die Beta nichts öffentliches ist... wie gesagt, abwarten und Tee trinken :D

47

Freitag, 4. Mai 2007, 18:40

Habe mir jetzt auch Crackdown bestellt , meine Frage:
- liegt jedem Crackdown ein Beta-Code bei ?
- und kann ich mit einem deutschen Acount an dem Beta Test teilnehmen ??

Ich kenne das jetzt nur von Stalker für PC die Entwicklung in Russland , Beta auf russischen Servern und Russische Schrift in der Beta , heißt ja glaube ich kyrilisch ? oder ?

habe die Beta auch nicht ans Laufen bekommen , also installiert schon nur mein "russisch" reichte nicht aus ;)

48

Samstag, 5. Mai 2007, 17:53

Zitat

Original von Rokko78
Habe mir jetzt auch Crackdown bestellt , meine Frage:
- liegt jedem Crackdown ein Beta-Code bei ?
- und kann ich mit einem deutschen Acount an dem Beta Test teilnehmen ??

Ich kenne das jetzt nur von Stalker für PC die Entwicklung in Russland , Beta auf russischen Servern und Russische Schrift in der Beta , heißt ja glaube ich kyrilisch ? oder ?

habe die Beta auch nicht ans Laufen bekommen , also installiert schon nur mein "russisch" reichte nicht aus ;)


du kannst nur an der beta teilnehmen wenn die USK das game prüft und sagt "this is not a killerspiel"

Stefanlgh

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49

Samstag, 5. Mai 2007, 17:56

Und wenn es nicht geprüft wird bekommt es automatisch eine "Keine Jugendfreigabe" und ist erst ab 18 erhältlich, indiziert wird es aber nicht.
Du willst Frühstück im Bett?... Dann schlaf in der Küche!

50

Samstag, 5. Mai 2007, 17:58

Zitat

Original von Stefanlgh
Und wenn es nicht geprüft wird bekommt es automatisch eine "Keine Jugendfreigabe" und ist erst ab 18 erhältlich, indiziert wird es aber nicht.
ä


hallo weißer stefan! gut das wir dich hier haben ;)

also können wir die beta so oder so zocken?


bitte schick uns wartenden eine botschaft:pray:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »SWAT-Sniper« (5. Mai 2007, 17:58)


Stefanlgh

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51

Samstag, 5. Mai 2007, 18:02

Indiziert wird auf Verlangen, allerdings ist mit einer automatischen "Keine Jugendfreigabe" die Wahrscheinlichkeit unwahrscheinlich höher dass das Spiel indiziert wird. Wenn ich es in richtiger Erinnerung habe
Du willst Frühstück im Bett?... Dann schlaf in der Küche!

ltl.vamp

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52

Samstag, 5. Mai 2007, 21:24

Jein... es kann eine Kennzeichnung als "keine Jugendfreigabe nach §14 JuSchG" bekommen, was so ist, wie ab 18. Daraufhin kann es weder indiziert, noch beschlagnahmt werden.... -> Ab 18 sozusagen

Die USK kann diese "Ab 18" aber auch verweigern, wenn sie bedenken hat (geschehen bei GoW und bei Crackdown z.B.), erst danach kann auf Antrag und gerichtliche Prüfung ein Spiel indiziert oder beschlagnahmt werden. Die USK macht beides nicht, ebnet aber den Weg dazu, wenn sie keine Einstufung vornehmen.
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53

Sonntag, 6. Mai 2007, 17:16

Mit welcher Begründung kann die USK denn eine Ab18 Freigabe verweigern ??
Irgendwie verstehe ich das nicht , da wenn es indiziert ist d.h. es hat keine Freigabe bekommen da der Hersteller es nicht zu der Prüfung durch die USK geschickt hat , kann ich es mir mit Volljährigkeit doch trotzdem bestellen??

Also wo ist da der Unterschied. Ausserdem könnte ich dem Medium doch nur die 18er Freigabe verweigern wenn es gegen ein Gesetz verstößt. Dann dürfte es aber auch nicht indiziert d.h. unter dem Ladentisch verkauft werden ??

54

Sonntag, 6. Mai 2007, 17:19

Indiziert heisst nur das es nicht für Jugendliche zugänglich sein darf, also auch nicht im Laden ausgestellt oder Fernsehwerbung für das Spiel, aber unter der Ladentheke darf es verkauft werden. Es ist also nicht verboten.

Batman!

Stefanlgh

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55

Sonntag, 6. Mai 2007, 17:23

Soviel ich weiß wird auf Verlangen von Behörden und ähnliche ein Indizierungantrag gestellt.
Die USK hat ein Richtlinienplan, da steht alles mögliche drin woraufhin es sofort verboten wird oder eingeschränkt.
Es gibt wohl mehrere Schritte:
1. Überprüfung = Altersfreigabe
2. Indizierungsantrag von irgendein Bundesland oder Behörde gestellt = nicht bewerben aber erhältlich wenn man weiß wonach man sucht
3: Verbot = das höchste und auch für den Besitzer strafbar.

Ich glaube aber Vamp weiß darüber besser bescheid
Du willst Frühstück im Bett?... Dann schlaf in der Küche!

56

Sonntag, 6. Mai 2007, 17:30

Wann kommt nochmal die Beta zu Halo 3? :)

Stefanlgh

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57

Sonntag, 6. Mai 2007, 17:32

16. Mai, 14 Uhr
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ltl.vamp

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58

Sonntag, 6. Mai 2007, 18:23

Zitat

Original von Rokko78
Mit welcher Begründung kann die USK denn eine Ab18 Freigabe verweigern ??
Irgendwie verstehe ich das nicht , da wenn es indiziert ist d.h. es hat keine Freigabe bekommen da der Hersteller es nicht zu der Prüfung durch die USK geschickt hat , kann ich es mir mit Volljährigkeit doch trotzdem bestellen??

Also wo ist da der Unterschied. Ausserdem könnte ich dem Medium doch nur die 18er Freigabe verweigern wenn es gegen ein Gesetz verstößt. Dann dürfte es aber auch nicht indiziert d.h. unter dem Ladentisch verkauft werden ??


Jedes Spiel, dass in Deutschland (!) von einem Hersteller veröffentlicht wird, muss zwingend von der USK eingestuft werden.

---> Alterskennzeichen

---> Prüfverfahren

Wenn aber ein Spiel nach Ansicht der USK den Tatbestand von Jugendgefährdung nach §14JuSchG Abs.4 und §15 JuSchG Abs.2 und 3 erfüllen könnte, wird eine gesetzliche Bindung an die Alterskennzeichnug verwehrt, wie z.B. bei:
--->Crackdown

---> JuSchG

So, und jetzt kommt's: Nur Spiele, die keine Altersfreigabe erhalten haben, können auf Antrag indiziert oder sogar beschlagnahmt werden. Indiziert heißt, dass das Medium "Jugendgefärdend" ist und auf keinen Fall Jugendlichen unter 18 zugänglich gemacht werden darf, weder durch öffentliches Ausstellen, noch durch Werbung.
Beschlagnahmt heißt, dass sogar Erwachsenen der Erwerb dieses Mediums untersagt ist (nicht aber der Besitz).

Sowohl eine Indizierung, als auch eine Beschlagnahmung erfolgt auf Antrag oder Anregung von Berechtigten
-----> Antragsstellen

Näheres dazu ---> BPjM (Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien)
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59

Sonntag, 6. Mai 2007, 18:23

Zitat

Original von Stefanlgh
Soviel ich weiß wird auf Verlangen von Behörden und ähnliche ein Indizierungantrag gestellt.
Die USK hat ein Richtlinienplan, da steht alles mögliche drin woraufhin es sofort verboten wird oder eingeschränkt.
Es gibt wohl mehrere Schritte:
1. Überprüfung = Altersfreigabe
2. Indizierungsantrag von irgendein Bundesland oder Behörde gestellt = nicht bewerben aber erhältlich wenn man weiß wonach man sucht
3: Verbot = das höchste und auch für den Besitzer strafbar.

Ich glaube aber Vamp weiß darüber besser bescheid


hast dui mal diese liste?

weil dnan könnte man sich schon immer so ausmalen ob das spiel wodrauf man wartet indiziert wird :]

Stefanlgh

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60

Sonntag, 6. Mai 2007, 18:28

Klick mal die Links von Vamp an, dabei ist bestimmt die Website von den Jungens.
Du willst Frühstück im Bett?... Dann schlaf in der Küche!

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