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21

Montag, 5. März 2007, 10:11

Indizierte Spiele dürfen verkauft werden , bloß keine Werbung gemacht werden! Das heißt ich muß den Händler fragen und er muß Personalausweiß verlangen und darf das Spiel nur unter der Ladentheke hervor holen.

Bei MM und Saturn die machen sich strafbar , weil die Crackdown verkaufen , also auch Werbung machen dafür !!!

22

Montag, 5. März 2007, 11:42

Ich weiss ja nicht ob, die das in den Verkaufsstellen von MM oder Saturn oder wo auch immer, dürfen oder nicht, mir eigentlich auch egal und genauso wird es denen auch ergehen, solange die USK keine Stickprobenprüfungen oder Vollkontrollen (HA!) macht, passiert bei keinem der beiden Spielen was. Schlussendich denken die blos, ach mir passiert da schon nix, und wenn hat MM oder Saturn genügend Anwälte und Bestechungsmöglichkeiten ^^

Ich finde einfach diese gesamte Diskussion lächerlich, Killerspiele, die Jugend dreht durch, aber klar, kommt erzählt mal was wirklich wahres.

Das ist genau das was mich am meisten nervt an der Menschheit, immer, aber auch wirklich IMMER die Schuld dort suchen wo sie nicht ist, nämlich bei anderen. Anstatt selbst vor der Haustüre mal kehren!

Ansatt mal konzentriert etwas zu Stande bringen, immer den Weg des geringsten Widerstands gehen, klar wie Wasser, aber das kann ich wenigstens saufen!

Man könnte sooooo einfach, aber wirklich soooo einfach bessers schaffen, aber ne, ich bin ja zu dumm.
Ich kann wirklich keine Links öffnen (Arbeit), daher wundert euch nicht wenn ich mal danach frage! Danke!

23

Montag, 5. März 2007, 11:51

Zitat

Original von SoulRISE
Ich frage mich, warum die Videotheken nicht die Gunst der Stunde nutzen und die Spiele zum Verkauf in ihrem Sortiment aufnehmen. Die notwendige Infrastruktur ist ja durch die getrennten Verkaufsflächen da.


so hab ich bis jetzt fast alle meine 18 spiele,v.a. die indizierten gekauft ;-)

die games sind dann halt gebraucht und haben das siegel von der VT aufgeklebt,was für den wiederverkauf eher schlecht ist,dafür hab ich für Dead Rising oder GOW auch jeweils nur 45E gezahlt...und das ne woche nach dem release

Fastviper75

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24

Dienstag, 6. März 2007, 13:45

Also CD darf wohl öffentlich verkauft und auch beworben werden.
Gestern wieder bei Saturn mit einem DICKEN ROTEN AUFKLEBER "Ab 18" in den Regalen gesehen...
(für schlappe 67€)
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25

Dienstag, 6. März 2007, 18:42

Zitat

Original von Fastviper75
Also CD darf wohl öffentlich verkauft und auch beworben werden.
Gestern wieder bei Saturn mit einem DICKEN ROTEN AUFKLEBER "Ab 18" in den Regalen gesehen...
(für schlappe 67€)


Laut USK-Homepage stimmt das nicht.

Ein ab 18er Titel wäre das:

Zitat

Keine Jugendfreigabe gemäß § 14 JuSchG.
In allen Spielelementen reine Erwachsenenprodukte. Der Titel darf nur an Erwachsene abgegeben werden. Bei Verstoß drohen Ordnungsstrafen bis 50.000 Euro. Der Inhalt ist geeignet, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen. Voraussetzung für die Kennzeichnung ist, dass §14JuSchG Abs.4 und §15 JuSchG Abs.2 und 3 (»Jugendgefährdung«) nicht erfüllt sind.


Und Crackdown wurde diese Kennzeichnung verweigert:
http://www.usk.de/64_Pruefdatenbank.htm?…title=Crackdown

Zitat

Crackdown

Publisher: Microsoft EPDC
Alterseinstufung: keine Kennzeichnung gemäß § 14 JuSchG

Prüfdatum: 20.12.2006 USK Nr.: 17426/06

Sprache: deutsch System: Microsoft XBOX 360

Genre: Genremix


Somit ist das gültig:
http://bundesrecht.juris.de/juschg/__12.html

Zitat


§ 12 Bildträger mit Filmen oder Spielen
...
(3) Bildträger, die nicht oder mit "Keine Jugendfreigabe" nach § 14 Abs. 2 von der obersten Landesbehörde oder einer Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle im Rahmen des Verfahrens nach § 14 Abs. 6 oder nach § 14 Abs. 7 vom Anbieter gekennzeichnet sind, dürfen

1.einem Kind oder einer jugendlichen Person nicht angeboten, überlassen oder sonst zugänglich gemacht werden,
2.nicht im Einzelhandel außerhalb von Geschäftsräumen, in Kiosken oder anderen Verkaufsstellen, die Kunden nicht zu betreten pflegen, oder im Versandhandel angeboten oder überlassen werden.


Was wiederum zu diesem Schluss kommt:
http://bundesrecht.juris.de/juschg/__15.html

Zitat

§ 15 Jugendgefährdende Trägermedien
(1) Trägermedien, deren Aufnahme in die Liste jugendgefährdender Medien nach § 24 Abs. 3 Satz 1 bekannt gemacht ist, dürfen nicht

1.einem Kind oder einer jugendlichen Person angeboten, überlassen oder sonst zugänglich gemacht werden,
2.an einem Ort, der Kindern oder Jugendlichen zugänglich ist oder von ihnen eingesehen werden kann, ausgestellt, angeschlagen, vorgeführt oder sonst zugänglich gemacht werden,
3.im Einzelhandel außerhalb von Geschäftsräumen, in Kiosken oder anderen Verkaufsstellen, die Kunden nicht zu betreten pflegen, im Versandhandel oder in gewerblichen Leihbüchereien oder Lesezirkeln einer anderen Person angeboten oder überlassen werden,
4.im Wege gewerblicher Vermietung oder vergleichbarer gewerblicher Gewährung des Gebrauchs, ausgenommen in Ladengeschäften, die Kindern und Jugendlichen nicht zugänglich sind und von ihnen nicht eingesehen werden können, einer anderen Person angeboten oder überlassen werden,
5.im Wege des Versandhandels eingeführt werden,
6.öffentlich an einem Ort, der Kindern oder Jugendlichen zugänglich ist oder von ihnen eingesehen werden kann, oder durch Verbreiten von Träger- oder Telemedien außerhalb des Geschäftsverkehrs mit dem einschlägigen Handel angeboten, angekündigt oder angepriesen werden,
7.hergestellt, bezogen, geliefert, vorrätig gehalten oder eingeführt werden, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 6 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen.
(2) Den Beschränkungen des Absatzes 1 unterliegen, ohne dass es einer Aufnahme in die Liste und einer Bekanntmachung bedarf, schwer jugendgefährdende Trägermedien, die

1.einen der in § 86, § 130, § 130a, § 131, § 184, § 184a oder § 184b des Strafgesetzbuches bezeichneten Inhalte haben,
2.den Krieg verherrlichen,
3.Menschen, die sterben oder schweren körperlichen oder seelischen Leiden ausgesetzt sind oder waren, in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellen und ein tatsächliches Geschehen wiedergeben, ohne dass ein überwiegendes berechtigtes Interesse gerade an dieser Form der Berichterstattung vorliegt,
4.Kinder oder Jugendliche in unnatürlicher, geschlechtsbetonter Körperhaltung darstellen oder
5.offensichtlich geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit schwer zu gefährden.


Abgesehen davon gibt es den Aufkleber "Ab 18" überhaupt nicht mehr, sondern es müsste der Aufkleber "Keine Jugendfreigabe gemäß § 14 JuSchG" vorhanden sein....

http://www.usk.de/90_Die_Alterskennzeichen.htm

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26

Dienstag, 6. März 2007, 18:55

Sorry für die Doppelpost, aber auf dem Marktplatz - und zwar auf dem Deutschen - ist ein Gameplay-Trailer von Crackdown!? ?(

Ist das jetzt doch gekennzeichnet oder was ist los.... ?
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27

Freitag, 9. März 2007, 10:10

:biglaugh: Ach was solls... dann halt mein erster Dreier....

Also: der Gameplay-Trailer ist wieder vom Marktplatz verschwunden.

- no comment -
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Fastviper75

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28

Freitag, 9. März 2007, 10:50

Zitat



Abgesehen davon gibt es den Aufkleber "Ab 18" überhaupt nicht mehr, sondern es müsste der Aufkleber "Keine Jugendfreigabe gemäß § 14 JuSchG" vorhanden sein....

http://www.usk.de/90_Die_Alterskennzeichen.htm

DAS GILT NATÜRLICH NUR FÜR GOOD OLD GERMANY....



Das ist mir auch bekannt...
Habe das "Ab 18" auch gekürzt. komplett stand da "Verkauf nur an Personen über 18 Jahre"

Wenn ich in der Mittagspause Zeit habe, werde ich mal ein Foto machen. Kann mir nämlich nicht vorstellen, daß Saturn es aus dem öffentlichen Verkauf genommen hat.
Aber evtl. klappt das mit dem Erpressen. "Entweder ich bekomme eins umsonst, oder ich mache ne Anzeige !!!" :biglaugh:
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29

Freitag, 9. März 2007, 11:05

Ja, hehe, das wäre auch eine Idee... :biglaugh:

Wenn ich mir die Paragraphen so durchlese, dann muss ich schon sagen, dass die USK mehr als einmal die Augen in der Vergangenheit zugedrückt hat .... kommt mir mindestens so vor.
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30

Freitag, 9. März 2007, 11:44

Bei mir in der Videothek ist GoW zwar im 18 Bereich (zu leihen und kaufen) und CD ist sogar im normalen Bereich wo auch 6 Jährige Kinder es anschauen könnten (ebenfalls käuflich) :rolleyes:
1899%

Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum!




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31

Freitag, 9. März 2007, 11:47

Zitat

Original von SG_KaNe
Bei mir in der Videothek ist GoW zwar im 18 Bereich (zu leihen und kaufen) und CD ist sogar im normalen Bereich wo auch 6 Jährige Kinder es anschauen könnten (ebenfalls käuflich) :rolleyes:


Das beweist nur, dass die Verkäufer / Verleiher ihre vorgeschriebenen Verpflichtungen nicht nachkommen.... schon traurig.

Beim besten Willen: Crackdown ist NICHT für Kinder
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Shakes

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32

Freitag, 9. März 2007, 12:11

Zum Thema indizierte Games bei großen Elektronikmarkt-Ketten etc.

Ich kann aus Insiderinformationen folgendes dazu sagen.

Diese Märkte sind sich sehr wohl über den Stand so manchens Spieles völlig bewußt. Gerade deswegen, wenn ein Spiel indiziert wurde, ist es für viele Käufer sehr interessant und zahlen fast jeden Preis dafür. Deshalb wird auch ganz bewußt diese Spiele in unregelmäßigen Abständen in die Regale gestellt und manchmal auch wieder für eine Woche rausgenommen. Das ist nichts besonderes und man rechnet auch damit das es Ärger geben könnte, dass wird auch ganz bewußt mit einkakuliert. Ist ja auch relativ unwahrscheinlich das jemand zur Polizei rennt und eine Elektronikmarktkette anzeigt weil sie ein Spiel zum Kauf anbieten was keine Jugendschutzfreigabe erhalten hat.
Wieviel die an einem Tag im gesamten Bundesgebiet z. B. von Crackdown verkauft haben...ist der Wahnsinn !! Da sind ein paar Anzeigen oder Koventionalstrafen "Peanuts" für die. Das ist knallhartes Business.

Da stellt sich die Frage: Was nutzt eine Institution die Jugenschutzfreigaben für Produkte erteilt, wenn diese am Markt oder am Endkunden nicht umgesetzt werden..??

Gute Frage, klare Antwort:
Letzendlich ist mehr der Gewinn den eine Kette mit so einem Produkt erzielen kann von größerer Bedeutung, als irgendwelche lächerliche USK Freigaben (aus der Sicht der Märkte).

tja..thats business ..und manchmal auch gut für den Kunden ...manchmal aber auch nicht (z. B. für jüngere Kunden!).

In diesem Sinne..

Gruß
Shakes
*drink milk

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Shakes« (9. März 2007, 12:15)


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33

Freitag, 9. März 2007, 12:16

Passt auch zu der Geschichte, dass der Gameplay-Trailer (Crackdown) für ein paar Tage auf dem deutschen Marketplace online war.... entgegen allen Aussagen seitens Microsoft.
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