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Donnerstag, 12. Februar 2015, 14:20

Forenbeitrag von: »TheXomil«

Dying Light

Hi h2lld0g, deine Frage hast du dir ja schon selbst beantwortet. Aufgrund der Indizierung (Liste A) darf das Spiel nicht beworben werden. Also wird/kann es für einen Verkäufer egal ob geschäftlich oder privat zu Problemen kommen, wenn es öffentlich in einem Forum oder eventuellen Tauschbörsen oder Auktionshäusern angeboten wird. Etwas anders sieht es aus, wenn es kein öffentlicher Bereich ist, sozusagen von Freund zu Freund ohne das Angebot öffentlich zugänglich zu machen.

Donnerstag, 12. Februar 2015, 12:57

Forenbeitrag von: »TheXomil«

Dying Light

Du kannst es ganz ohne Probleme im Ösi Store kaufen, entweder mit KK oder mit Guthaben. Du kannst es ebenfalls ohne Probleme im Laden kaufen, naja es sollte schon ein reines Gaming-Geschäft sein. Die meisten lassen sich die Einkünfte mit diesem Game nicht entgehen und verkaufen es auf Anfrage. Das ist auch erlaubt trotz der Indizierung, diese besagt lediglich, das bewerben und öffentliche Ausstellen des Titels ist untersagt. Was bedeutet es darf hinterm Tresen verkauft werden. Sämtliche DLCs und...

Mittwoch, 11. Februar 2015, 17:42

Forenbeitrag von: »TheXomil«

Dying Light

Zitat von »Optimus_Prime« Zitat Dying Light von BPjM vorläufig indiziert Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien setzt Dying Light vorläufig auf den Index. Die Indizierung wurde in einer Sondermitteilung bekannt gegeben, wie die Webseite schnittberichte.com meldet. Nach Angaben des Portals wurde Dying Light vorläufig auf Liste A indiziert. Dying Light erschien am 27. Januar als Download-Titel für PC, PS4 und Xbox One - jedoch nicht in Deutschland. Dying Light wurde vorläufig indiziert...

Mittwoch, 14. Januar 2015, 09:34

Forenbeitrag von: »TheXomil«

Anmeldungen zum Xbox One Insider Program (ehemals Preview-Programm)

Ich möchte zur Dashboard-Preview eingeladen werden. Gamertag: TheXomil Vielen Dank EDIT: Erledigt von Rumsel, 14.01.2015